Bayerische Vertretung in Berlin

Geschichtsträchtiges Gebäude - Erwerb und Umbau des Hauses in der Behrenstraße

Modell der Bayerische Vertretung in Berlin, © Staatliches Hochbauamt Aschaffenburg
Modell der Bayerische Vertretung in Berlin
© Staatliches Hochbauamt Aschaffenburg

Nach dem Umzugsbeschluss des Deutschen Bundestages im Sommer 1991 war es das erklärte Ziel der Bayerischen Staatsregierung, möglichst rasch in Berlin vertreten zu sein.

Der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur schnellen Präsenz in Berlin war der Erwerb einer zentral gelegenen Immobilie. Bayern wurde schnell fündig.

Bereits im Mai 1992 stand mit dem Kauf eines Grundstücks im Bezirk Mitte, zwischen Behren- und Französischer Straße, in fußläufiger Verbindung zum Reichstagsgebäude gelegen, ein geeignetes Areal zur Verfügung. Die Unterbringung der Landesvertretung beanspruchte nur eine Hälfte der Liegenschaft. Als dem Staatlichen Hochbauamt Aschaffenburg im August 1995 der Planungsauftrag erteilt wurde, lag deshalb das Konzept zugrunde, den Grundstücksanteil Französische Straße - ca. 48 % des gesamten Objekts - nach Realteilung an einen Investor zu veräußern, der hierauf eine eigene Baumaßnahme durchführen sollte. Der Teilkomplex an der Behrenstraße, der beim Freistaat Bayern verblieb, sollte zusammen mit dieser Maßnahme durch den Investor umgebaut und renoviert werden. Aus dieser Konstellation heraus konnte die Errichtung und Abwicklung der Baustelle von der Französischen Straße aus erfolgen.

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Die vorhandene städtebauliche Situation im Teilbereich Behrenstraße blieb erhalten, da die Gebäudegruppe durch den geplanten Umbau und die Instandsetzung selbst durch die Hofüberdachung keine wesentliche Veränderung erfuhr. Hauptgebäude, Seitenflügel und rückwärtiges Quergebäude im Bereich Behrenstraße gruppieren sich um einen Hof, der im Zuge der Umbaumaßnahme entkernt, überdacht und zum zentralen Veranstaltungs- und Empfangsbereich umgewandelt wurde. Die Gebäudegruppe, bestehend aus sechs oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoß, wird weiterhin hauptsächlich als Verwaltungs- und Bürogebäude genutzt, ergänzt um Konferenz- und Sitzungssäle und einen geringen Anteil von Wohnnutzung.

Um frühzeitig Planungssicherheit zu erlangen, wurde bereits im September 1994 beim Senat für Bau- und Wohnungswesen in Berlin der Antrag auf Vorbescheid eingereicht, der im Juli 1995 erteilt wurde. Die baurechtliche Abklärung über Vorbescheid und Zustimmungsverfahren schloss neben der Baumaßnahme an der Behrenstraße auch die Neubaumaßnahme des Investors für die Französische Straße ein. Der Antrag auf Zustimmung folgte im September 1995, der Zustimmungsbescheid lag im Mai 1996 vor. Ergänzend dazu war ein wasserrechtliches Verfahren vorzulegen und aufgrund der beabsichtigten Grundstücksteilung die erforderliche Teilungsgenehmigung einzuholen.

Durch regelmäßige Planungsbesprechungen wurde in engster Abstimmung zwischen Bauamt/Projektanten/Nutzer/Regierung und Oberster Baubehörde in kürzester Zeit die Haushaltsunterlage-Bau erstellt und "planungsbegleitend" geprüft. Wenige Tage nach der Vorlage im September 1995 wurde die Haushaltsunterlage festgestellt und genehmigt.

Nach einem im Dezember 1995 europaweit ausgeschriebenen öffentlichen Teilnahmewettbewerb konnte im Juli 1996 dem Angebot der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus

  • Bayerischer Landesbank
  • Philipp Holzmann Bauaktiengesellschaft Süd und
  • Bayerische Industrie und Gewerbe Bau GmbH & Co.

der Zuschlag erteilt werden. Die Gesamtbaukosten betrugen einschließlich der Renovierungsmaßnahme von 1992 bei einem umbauten Raum von 39.000 m³ und einer Netto-Grundfläche von 6.700 m² ca. 19,2 Mio €. Sie blieben rund 500.000 € unter den vom Landtag genehmigten Kosten.

Am 10. Dezember 1998 wurde das Gebäude durch den Berliner Kardinal Georg Sterzinsky und den evangelischen Generalsuperintendenten Martin Michael Passauer feierlich eingeweiht und durch den damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog und Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber seiner Bestimmung übergeben. Seither weht Bayerns Fahne mitten in Berlin.