Bildung

Inklusion an bayerischen Schulen

Bayern setzt die UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich um
Kinder bilden einen Kreis, © pantermedia.net / Christian Schwier
© pantermedia.net / Christian Schwier

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung haben die Möglichkeit des gleichberechtigten Zugangs zum Bildungswesen. So sieht es die UN-Behindertenrechtskonvention vor, und so ermöglicht es das Gesetz zur Inklusion in den Schulen zum Schuljahr 2011/12 in Bayern. Inklusiver Unterricht und eine inklusive Schulentwicklung ist danach Aufgabe aller Schulen. Auf dem Weg hin zu diesem Ziel baut Bayern auf bisher Erreichtem auf: So wird es neben bewährten Formen des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderung wie der Partnerklasse (bisher Außenklasse genannt), der Kooperationsklasse und der Einzelintegration ab dem kommenden Schuljahr weitere neue Möglichkeiten des inklusiven Unterrichts geben – insbesondere an den Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“.

Inklusion als Aufgabe aller Schulen

Inklusion findet aber nicht nur an diesen Profilschulen statt, sondern ist verbindliche Aufgabe aller Schulen und Schularten. Das heißt: alle Schulen müssen sich diesem Thema stellen. Die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Rahmen des differenzierten Schulsystems an jeder Schule möglich. Die Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler werden dabei von den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten der Förderschule unterstützt.

Weitere wichtige Bestandteile des Gesetzes sind:

  • Klassen mit „festem Lehrertandem“ für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf an Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ („Zwei-Lehrer-Prinzip“)
  • Stärkung des Elternwahlrechts
  • Erhalt der Förderschulen als alternative Lernorte und Kompetenzzentren

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe – eine Sternstunde des Parlamentarismus

Dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Schulsystem zu entwickeln, hat sich Bayern in beispielhafter Weise gestellt: Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bildungsausschusses des Bayerischen Landtags hatte sich diesem wichtigen Thema angenommen und einen gemeinsamen Gesetzentwurf als ersten Schritt zur Umsetzung der Konvention erarbeitet. Damit haben Vertreter aller fünf Fraktionen des Bayerischen Landtags die Grenzen der Parteien überwunden und sich gemeinsam ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und der Verantwortung für die jungen Menschen mit Behinderung gestellt. Der Gesetzentwurf wurde am 13. Juli 2011 einstimmig vom Bayerischen Landtag beschlossen.

Stand: 16.09.2011