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Innovationsbündnis
Innovationsbündnis "Hochschule 2013"
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 26 bayerischen Universitäten und Fachhochschulen und die Bayerische Staatsregierung haben am 18. Juli 2008 das "Innovationsbündnis Hochschule 2013" unterschrieben.
Es setzt das im Mai 2005 zwischen Staat und Hochschulen geschlossene erste Innovationsbündnis fort, das zum Jahresende 2008 ausgelaufen ist.
Die Eckpunkte des neuen Bündnisses
- sichere finanzielle Rahmenbedingungen für Bayerns Hochschulen bis 2013,
- ein milliardenschweres Ausbauprogramm,
- mehr Personal,
- massive Investitionen in Bayerns Hochschulbauten sowie
- eine deutliche Aufstockung der beiden Innovationsfonds für Universitäten und Fachhochschulen.
Zielvereinbarungen
Um weitere hochschulpolitische Zielsetzungen zu verwirklichen, haben die Hochschulen mit dem Wissenschaftsministerium Zielvereinbarungen geschlossen, in denen - passgenau auf die jeweilige Hochschule zugeschnitten - weitere Leistungen vereinbart werden.
Themenfelder sind beispielsweise:
- die Stärkung individueller Profile
- qualitätsverbessernde Maßnahmen sowie die Entwicklung von Verfahren zur Qualitätssicherung
- die weitere Professionalisierung der Organisations- und Verwaltungsstrukturen, zum Beispiel Einführung eines leistungsfähigen Rechnungswesens mit Kosten-Leistungs-Rechnung und die Verankerung effizienter IuK-Strukturen
- der Aufbau der akademischen Weiterbildung
- die Internationalisierung
- Verbesserung der familienfreundlichen Gestaltung
- die Förderung des Gleichstellungsauftrages
- die Optimierung der Nachwuchsförderung
Die beiden im ersten Innovationsbündnis angelegten und nunmehr weitergeführten Innovationsfonds für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften dienen der Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung dieser hochschulpolitischen Ziele.
Die im Haushalt bisher veranschlagten Mitteln wurden verstärkt, so dass den beiden Fonds insgesamt rd. 11 Mio. Euro zur Verfügung stehen.