Verbraucherschutz

Verbraucherinformation

Verbraucherinformationssystem 

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Gut zu wissen: Der Verbraucher will anbieterunabhängige, werbefreie und objektive Informationen, auf die er einfach und schnell zugreifen kann.
Ein verlässlicher Lotse in Fragen des Verbraucherschutzes und der Verbraucherrechte ist das Verbraucherinformationssystem VIS Bayern. VIS Bayern bietet für eine Vielzahl von Verbraucherfragen zu Finanzen, Versicherungen, Energie, Ernährung, Lebensmittel- und Produktsicherheit, Datenschutz und digitale Medien seriöse, verständliche und wissenschaftsbasierte Informationen. Autoren sind Fachleute aus Ministerien und Fachbehörden in Zusammenarbeit mit den bayerischen Verbraucherverbänden. Das Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Adresse für den Verbraucher in Bayern lautet: www.vis.bayern.de.

   

Lebensmittel im Einkaufswagen 

Verbraucherinformationsgesetz

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 1. Mai 2008 gibt den Bürgern einen Anspruch auf Information in wichtigen Verbraucherfragen.

Die Lebensmittel-Überwachungsbehörden der Länder sind grundsätzlich verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Voraussetzung sind schriftlich gestellte Anfragen. Diese können betreffen:

  • Gesundheitsgefahren
  • Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
  • Verbrauchertäuschungen
  • Inverkehrbringen von Ekel erregenden Lebensmitteln oder wissenschaftlichen Unsicherheiten
  • Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu den Zutaten eines Lebensmittels

Die Beantwortung erfolgt nach einem bestimmten Verfahren.
Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind kostenlos. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden für die Erteilung weiterer Auskünfte kostendeckende Gebühren erheben.