Orden und Ehrenzeichen

Weitere Auszeichnungen

 

Staatliche Auszeichnungen und Ehrungen für den kommunalen Bereich

Personen, die sich im Kommunalen Bereich, insbesondere bei der Ausübung kommunaler Ehrenämter oder bei der Feuerwehr verdient gemacht haben, können mit einer staatlichen Auszeichnung geehrt werden.

Der Würdigung von Verdiensten um das Feuerlöschwesen dient das Feuerwehr-Ehrenzeichen. Als Ehrenzeichen am Bande wird es in zwei Klassen für 25-jährige und 40-jährige aktive Dienstzeit bei einer freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr und als Steckkreuz für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden und sonstigen Notständen vom Staatsministerium des Innern verliehen.

Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung wird die Kommunale Dankurkunde und die Kommunale Verdienstmedaille in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen.

Für die Ehrung verdienter Feldgeschworener, die sich in 25-, 40- oder 50jähriger Amtszeit bewährt haben, erhalten eine Ehrenurkunde des Staatsministeriums der Finanzen.

Unter Umständen kann für die Verdienste im kommunalen Bereich aber auch die Auszeichnung mit einem Bundes- oder Landesorden in Betracht kommen.

Weitere Informationen bietet der Behördenwegweiser

 

Ehrungen auf Landkreisebene

Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten, mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen u. Ä. ehren. Früheren Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" verliehen werden.

Das Landratsamt kann darüber hinaus bei staatlichen Ehrungen mitwirken:

  • Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann der Landkreis die Person nicht nur selber ehren, sondern sie auch dem Staatsministerium des Innern zur Auszeichnung mit einer Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold vorschlagen.
  • Bei sonstigen Orden und Ehrenzeichen des Staates (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstorden und verschiedene Staatsmedaillen, z.B. die Sozialmedaille) können die Landratsämter Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden (Regierungen) geben.
  • Für die Auszeichnung der Kreisbrandräte, -inspektoren und -meister mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen und für das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ist das Landratsamt selbst vorschlagsberechtigt. Jeder Bürger kann aber auch selbst Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürger an das Landratsamt geben.

Weitere Information im Behördenwegweiser

 

Ehrungen auf Gemeindebene

Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe u.Ä.; früheren Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" bzw. "Altoberbürgermeister" verliehen werden.

Die Gemeinde wirkt darüber hinaus mit bei staatlichen Ehrungen:

  • Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann die Gemeinde auszeichnungswürdige Personen dem Staatsministerium des Innern zur Auszeichnung mit einer Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold vorschlagen.
  • Für Verdienste im Feuerwehrbereich schlägt die Gemeinde bzw. der Feuerwehr-Kommandant der Kreisverwaltungsbehörde auszeichnungswürdige Personen für das Feuerwehr-Ehrenzeichen vor. Zur Ehrung verdienter Feldgeschworener reicht die Gemeinde ihre Vorschläge über das Vermessungsamt an das Staatsministerium des Innern ein.
  • Sie stellt die Anträge für eine Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Bundespräsidenten bzw. des Bayerischen Ministerpräsidenten.
  • Bei sonstigen Orden und Ehrenzeichen des Staates (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstorden, Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten und verschiedene Staatsmedaillen, z.B. die Sozialmedaille) können die Gemeinden Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden (i.d.R. das Landratsamt) geben. Jeder Bürger kann dabei selbst Anregungen über die Gemeinde geben.

Mehr dazu im Behördenwegweiser

 

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Bundesverdienstorden
Bundesverdienstorden

Der Bayerische Ministerpräsident schlägt als "Vorschlagsberechtigter" verdiente Bürgerinnen und Bürger des Freistaates dem Bundespräsidenten zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vor.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der am 7. September 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss mit einem Erlass über die Stiftung des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" ins Leben gerufen worden ist, wird an in- und ausländische Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z. B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

Informationen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und zum Verfahren der Ordensanregung finden Sie auch im Internetangebot des Bundespräsidenten.