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Bayerische Europapolitik
Zentrale Forderungen
Bayern ist ein dynamisches Kernland der Europäischen Union. Die Bayerische Staatsregierung hat sich die Mitgestaltung der europäischen Politik zu einer prioritären Aufgabe gemacht.
Das sind die Kernforderungen bayerischer Europapolitik:
EU-Vertragsreform (Vertrag von Lissabon)
Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 13. Dezember 2007 in Lissabon einen Vertrag zur Änderung der bestehenden EU-Verträge unterzeichnet (sog. Lissaboner Vertrag). Er soll die wesentlich erweiterte Staatengemeinschaft demokratischer, bürgernäher und transparenter gestalten sowie ihre Handlungsfähigkeit sichern und stärken. Der Vertrag trat am 1.12.2009 in Kraft.
Der Lissaboner Vertrag bringt folgende wesentlichen Fortschritte aus Sicht der Regionen und Kommunen:
- Festlegungen zur Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten (z.B. Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen; Einführung von drei Kompetenzkategorien)
- Stärkung der nationalen Parlamente und damit auch des Bundesrates v.a. durch direkte Einbeziehung in den EU-Rechtsetzungsprozess
(Möglichkeit, innerhalb von 8 Wochen nach Übermittlung von Rechtsetzungsvorschlägen eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips zu rügen, Klagerecht der nationalen Parlamente zum EuGH bei Verstößen von EU-Rechtsetzungsakten gegen das Subsidiaritätsprinzip) - Stärkung des Ausschusses der Regionen durch ein Klagerecht bei Verletzung seiner Mitwirkungsrechte oder des Subsidiaritätsprinzips
- Achtung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung
Darüber hinaus sind folgende Fortschritte des Reformvertrages zu begrüßen:
- Ausweitung der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat
- Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit im Rat (danach ist eine qualifizierte Mehrheit erreicht, wenn mindestens 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen und diese Mitgliedstaaten mindestens 65 % der Bevölkerung der EU repräsentieren) - wenn auch das Inkrafttreten als Zugeständnis an Polen auf den 1. November 2014 verschoben wurde.
Schaffung der Ämter eines auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten des Europäischen Rates und eines Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit „Doppelhut" (Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender im Rat „Außenbeziehungen") - Stärkung des Europäischen Parlaments durch Festlegung der Mitentscheidung als Regelfall, Ausweitung seiner Haushaltsbefugnisse und Wahl des Kommissionspräsidenten.
- Verweis auf die EU-Grundrechtecharta, welche dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge erhalten soll
- Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und - als Bestandteil derselben - der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
Eine wichtige Errungenschaft des Lissaboner Vertrages ist das sogenannte Subsidiaritäts-Frühwarnsystem. Es bindet die nationalen Parlamente erstmals direkt in den europäischen Rechtsetzungsprozess ein. Sie sollen das Recht haben, innerhalb von 8 Wochen nach Übermittlung eines EU-Rechtsetzungsvorschlages eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips zu rügen. Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die EU nur handeln soll, sofern und soweit die jeweils verfolgten Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können. Die direkte Einbeziehung der nationalen Parlamente in die europäische Politikgestaltung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Demokratie, Subsidiarität und Bürgernähe in der EU. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass die Europäische Kommission bereits seit September 2006 alle neuen Vorschläge und Konsultationspapiere direkt den nationalen Parlamenten übermittelt und sie zu einer Reaktion auffordert, um so den politischen Entscheidungsprozess zu verbessern. Mit dieser neuen Praxis werden wichtige Elemente des Subsidiaritäts-Frühwarnsystems bereits jetzt umgesetzt.